Bitte in der Bewerbung angeben.
Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Dienstort ist Bonn. Wir beschäftigen ca. 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon rd. die Hälfte mit rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlicher Ausbildung. Unsere Aufgabe ist die Sicherung des Wettbewerbs. Dabei arbeiten wir mit der EU-Kommission, den Landeskartellbehörden und ausländischen Kartellbehörden zusammen. Näheres unter www.bundeskartellamt.de.
Als innovative Behörde betreibt das Bundeskartellamt eine moderne Informationstechnik mit ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine leistungsfähige und sichere IT-Infrastruktur gewährleistet, IT-Lösungen für eine zukunftsorientierte Verwaltung bereitstellt sowie interne Geschäftsprozesse nachhaltig unterstützt. Die IT des Bundeskartellamts unterstützt die Fachbereiche bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben, etwa bei Analysen mittels Geoinformationssystemen, im Rahmen von Projekten (z.B. Aufbau eines Wettbewerbsregisters) sowie im Bereich der IT-Forensik. Das abwechslungsreiche und teamorientierte Arbeitsumfeld umfasst dabei sowohl die Gestaltung und Sicherstellung des Betriebs laufender Verfahren als auch die Umsetzung anspruchsvoller IT-Projekte.
Im Sachgebiet Z3 A „IT-Forensik und Data Science“ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der
in Vollzeit zu besetzen.
Das Bundeskartellamt setzt zur Aufdeckung von Preisabsprachen und anderen wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedene Methoden aus der IT-Forensik ein. Zudem ist die zunehmende Digitalisierung Thema im wirtschaftlichen Wettbewerb. Das Aufgabenfeld umfasst u.a. folgendes:
Von Vorteil sind darüber hinaus:
Die Einstellung soll unbefristet erfolgen. Bei Bewährung und Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann grundsätzlich die Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgen. Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. nach Besoldungsgruppe A 13 h bis A 14 Bundesbesoldungsordnung (BBesO). Je nach Qualifikation und Leistung der Tarifbeschäftigten kann ggf. eine IT-Fachkräftezulage gewährt werden.
Eine Bewerbung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 13 h bis A 14 BBesO ist möglich.
Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten werden begrüßt.
Die Arbeitsplätze im Bundeskartellamt sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Bei Vorliegen entsprechender Bewerbungen wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Bundeskartellamt gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 Bundesgleichstellungsgesetz werden Frauen verstärkt aufgefordert, sich zu bewerben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Sasse, Z4 B (Tel. 0228/9499-461).
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (inkusive Lebenslauf, Kopien der Schul- und Arbeitszeugnisse, dienstliche Beurteilungen, Fortbildungsnachweise, gegebenenfalls Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung etc.) sowie den ausgefüllten Bewerbungsbogen (zu finden unter www.bundeskartellamt.de/stellenangebote) senden Sie bitte bis zum 22.02.2019 an das
Bundeskartellamt
Sachgebiet Z4 B
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Wir bitten, die Bewerbungsunterlagen nicht in Mappen, sondern in gehefteter Kopie vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbung auch elektronisch übermitteln. Nutzen Sie hierfür die Karriereseite des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de/stellenangebote) und senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in Form einer einzigen PDF-Datei (maximale Dateigröße 10 MB) sowie zusätzlich den ausgefüllten Bewerbungsbogen per E-Mail an bewerbung@bundeskartellamt.bund.de zu.
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung von Bewerbungsprozessen, Referendarstationen und Studienpraktika
Im Zusammenhang mit der Durchführung von Bewerbungsprozessen, Referendarstationen und Studienpraktika verarbeitet das Bundeskartellamt personenbezogene Daten nur soweit dies erforderlich ist. Auf personenbezogene Daten haben nur die jeweiligen Personalverantwortlichen beim Bundeskartellamt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die jeweilige Interessenvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und/oder die Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen Zugriff. Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten ist § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Verbindung mit Art. 88 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist das Bundeskartellamt (Kaiser-Friedrich-Straße 16 in 53113 Bonn, Telefon: 0228/9499-0, zentrale E-Mail-Adresse: info@bundeskartellamt.bund.de).
Zur Durchführung von Bewerbungsprozessen, Referendarstationen und Studienpraktika verarbeitet das Bundeskartellamt folgende Kategorien personenbezogener Daten:
Bewerbungen, in denen besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 DSGVO mitgeteilt werden (zum Beispiel Angaben, die Rückschlüsse auf die Gesundheit, Religion, ethnische Herkunft, politische Weltanschauung zulassen), erfordern grundsätzlich eine ausdrückliche Einwilligung gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) DSGVO in Verbindung mit § 26 Absatz 2 BDSG. Gemäß § 26 Absatz 3 BDSG ist eine Einwilligung nur dann entbehrlich, wenn die Verarbeitung aus Gründen des Arbeitsrechts oder des Rechts der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegen (zum Beispiel im Falle der Mitteilung einer Schwerbehinderung). Alle übrigen Angaben (wie Bewerbungsbilder), die Rückschlüsse auf eines der in Artikel 9 Absatz 1 DSGVO genannten Merkmale zulassen, bedürfen einer Einwilligung.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten finden keine Berücksichtigung im Bewerbungsprozess, soweit nicht eine Pflicht bzw. ein Recht hierfür besteht. Ist eine Einwilligung erforderlich, dient sie ausschließlich dazu, die Bewerbung in ihrer vorliegenden Form überhaupt berücksichtigen zu können. Die Einwilligung kann ohne Angabe von Gründen verweigert und eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche eine Einwilligung erfordern, im Fall der Nichterteilung oder des Widerrufs der Einwilligung in ihrer vorliegenden Form nicht berücksichtigt werden können.
Für Zwecke eines Bewerbungsverfahrens erhobene personenbezogene Daten werden, soweit die Bewerbung nicht zur Aufnahme einer Tätigkeit beim Bundeskartellamt geführt hat, für maximal drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem das jeweilige Bewerbungsverfahren abgeschlossen wurde, zu Beweissicherungszwecken weiterverarbeitet und anschließend gelöscht oder anonymisiert. Die zur Durchführung einer Referendarstation oder eines Studienpraktikums verarbeiteten Daten werden spätestens nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Referendarstation oder das Studienpraktikum abgeschlossen wurde, gelöscht oder anonymisiert.
Zur Durchführung von Referendarstationen und Studienpraktika kann es erforderlich sein, dass das Bundeskartellamt personenbezogene Daten an andere öffentliche Stellen des Bundes weitergibt (zum Beispiel im Fall einer Vergütung von Studienpraktika). Im Übrigen werden personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Einwilligung nur an Dritte weitergegeben, wenn das Bundeskartellamt dazu durch Gesetz (zum Beispiel zur Übermittlung von Zeugnissen an die jeweilige Ausbildungsbehörde gemäß landesrechtlichen Vorschriften) oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist.
Betroffene haben gemäß Artikel 15 DSGVO das Recht, jederzeit Auskunft zu verlangen über ihre vom Bundeskartellamt verarbeiteten personenbezogenen Daten. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, wenn und soweit die personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden sowie den Zweck der Speicherung. Zudem besteht das Recht, unter den Voraussetzungen des Artikel 16 DSGVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Artikel 17 DSGVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Ferner kann unter den Voraussetzungen des Artikel 20 DSGVO jederzeit eine Datenübertragung verlangt werden.
Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widersprüche oder Widerrufe zur Datenverarbeitung können per E-Mail an bewerbung@bundeskartellamt.bund.de oder an die folgende Anschrift gerichtet werden: Bundeskartellamt, Sachgebiet Z4 B, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn. Die oder der behördlich Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse datenschutzanfragen@bundeskartellamt.bund.de. Ferner haben Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, sich bei der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren.